24
Feb
2008

V E R B O T S W A H N

Berliner Morgenpost_Februar 2008

Gericht erlaubt das Rauchen in kleinen Kneipen.
Grund: Neues Gesetz gefährde ihre Existenz

Koblenz- In Rheinland-Pfalz darf trotz des allgemeinen Rauchverbots in kleinen Kneipen vorerst weiter geraucht werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes setzte das Verbot in einer gestern in Koblenz veröffentlichten einstweiligen Anordnung für „inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte“ aus …..


Verbotswahn

>| MatSch reibt:)

Nach der schier endlosen, nebulösen und politischen Verbotswahn-Diskussion über „Rauchen Drinnen“ und „Saufen Draussen, wovon Rauchern wie auch Nichtrauchern jetzt noch der Kopf raucht, „steht“ nun bei unseren nicht mehr kom(m)potenten Politikern ein weiteres „Schwanz einziehen“ in den Schlagzeilen der öffentlichen Presse nachzulesen. Was denn nun? Gesundheit oder Geschäft! Was steht nun vor und wer oder was geht oder darf überhaupt und wenn, wo noch rein? Unzählige "Blinde Hunde und Raucher müssen Draußen bleiben"- Und nun wieder das allseits bekannte "Hü nach dem Hott"? Verbotsschilder werden gerade wieder umgestanzt. Geschäft kommt wohl, nicht nur alphabetisch gelesen, vor Gesundheit! "Inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte“? Ja!? Mit Rauchern alleine zu Gast, welche jetzt "im kleinen Drinnen" nun doch wieder "etwas Dampf ablassen" dürfen, damit der Wirt hinterm Tresen sein Bier sich nicht alleine mehr leisten, zapfen und trinken darf.
Wiedermal eine Gesetzestextänderung, als update sozusagen, für einen offensichtlich, zu Anfang nicht zu Ende gedachten, wirtsarmen Raucherschutz. Unsere Politiker arbeiten offensichtlich, zumindest programmatisch gesehen, analog zu den Größen der Softwarebranche: Erst mal das ganze, unausgegorene Nichtraucherschutzgesetz auf den Tresen knallen, um dann sukzessive mit upgrates alles bereinigen wollen. Natürlich immer mit fest kalkulierten Bußgeldvordrucken in blonden Handtaschen. Für die, die nicht spuren, die immer falsch Parken und nun auch noch falsch Rauchen bzw. dasselbige in falschen Räumen erlauben. Also stets die m² - Zahlen und vorsorglich "klein" vom Gesetzesgeber definieren lassen, bevor Sie als Gastronom einen Gast die Zigarette in einer tatsächlich mittelgroßen, aber "gefühlten kleinen" Gastronomie, versehentlich anzünden lassen sollten.

Nachdem nun, beinahe parallel zu der in Reinland Pfalz, per Gesetz ausgesprochenen Gnade für das Duo "Kleiner Wirt- Grosser Raucher" ausgesprochen wurde, die ebenso kleinen Gastronomiebosse in Liechtenstein Ihren grossen, höchstbietenden Gästen aus Deutschlands Managerkreisen nur noch teure Filterzigaretten, statt den bislang sehr angenehm süchtig machenden "steuerfreien" und auch
sonst günstigen Filterlosen, zukünftig anbieten dürfen, ist sicherlich, selbst den nicht rauchenden, aber skrupellosen Top-Managern die Lust auf´s Rauchen im Ausland vergangen. Es sei denn, es finden sich wieder andere Zumwinkel, die mit ähnlichem Geschick "Umdieecke" rauchen können.
Für die kleinen "Geradeausraucher" wird derweil also, angeblich um den grossen Fonds Gesundheit herum, viel "Rauch um Drinnen" gemacht. Kleine Ver- und Gebote könnten ja zwischendurch bestens das Volk von den wahren Volksgesundheitssündern ablenken. Oder etwa nicht! Aber nun ist, dank des BND, die K..... am Dampfen.
Die weit aufgestellte Schere zwischen Arm und Reich schneidet jetzt bald wieder Steine und Wasser?! Und dies auch nur, wenn die auf den engen, versteckten Straßen Liechtensteins, endlos gestauten inländischen Finanzierungslücken wieder nach Deutschland zurückgefahren werden können. Ja?! Wer´s glaubt? Bei den vielen geschickten "Umdieecke"-Parker dieser Tage. Aber immerhin berichtet die Presse zur Abwechslung mal mit (Sicherheits-)abstand von den „echten“ Verkehrssündern und Knöllchenberechtigten.
Wie wär´s mit einer konsequenten Kennzeichnung dieser grauen Herren, mittels roter Plakette (anzubringen als Tatoo Mitte Stirn)? Damit dürften Sie dann, für jeden identifizier- und kontrollierbar, nur noch ausschließlich v o r den Innenstadtzonen der Steuerhochburgen, sich öffentlich bewegen.Auf diesem Wege werden die Steuersünder, Falschparker und andere "Umdieecke"- Rauchenden zwangsassimiliert. Willkommen im Club der inländisch steuerlich Intergrierten. Üben wir wieder,zusammen mit zahl-reichen Reueversprechen, nach hohen Busgeldabgaben, brav und intranervös in den Fiskus hinein zu arbeiten. Zum aktuellen Causa Zumwinkel konnte man dieser Tage in der Berliner Tagespresse folgenden Bürgerkommentar nachlesen:
"...Es sind nicht so sehr die Unterschiede von Arm und Reich, die daran rütteln (am Grundgerüst an Vertrauen und Aktzeptanz) -weshalb es an der Sache vorbeigeht, ihr Versagen gegen die Marktwirtschaft ins Feld zu führen- sondern eine nachgerade pathologische Taubheit gegen das moralische Minimum. Das allerdings gibt zu Sorgen Anlass. Denn wer nicht hören will und kann- zumal, wenn er im goldenen Käfig lebt-, wie soll der in der Lage sein, einzusehen, was das Land braucht?" (Ausszug Kommentar im Berliner Tagespiegel- Febr. 2008).
Wohl wahr!
Sollten trotz aller Verbotsgesuche der Fiskus nicht gesunden, so wären dies am Ende gar vielleicht der Gründe genug, um einen finalen und komunalen Komasuff für Bürger mit oder ohne viel Geld, mit oder ohne Zigarette, mit oder ohne Migrationshintergrund, mit oder als Flaschen...... in der Öffentlichkeit, anzu-steuern?! Und dann, so als Abwechslung, wird Herr Zumwinkel die janze Zeche bezahlen. Aber Vorsicht! Bitte um Beeilung. Das nächste Verbot lauert schon im Offline- Modus
und könnte wie folgt lauten:
"Komasuff ab sofort nur noch Drinnen erlaubt" (Rubrik Gesundheitspolitik- Update/Release 4.05 zu Version KO4.0):
Komasuff darf ab sofort nur noch unveröffentlicht, Drinnen und ohne den Wirt erlaubt werden. Das (trockene) Gericht verbietet den, für die Öffentlichkeit sichtbaren, Alkoholkonsum in Flaschen. Das unzuflüssige Mitführen von mehr als 0.5 l Zulässigkeiten, auch in anderen zwielichtigen Verhältnissen mit Flaschen, wird von zusätzlich geschul(ter)tem Ordnungsamtspersonal zukünftig in rechtsmäßig veröffentlichten Strassen und Plätzen als höchst ver-werflich un(d)-zerbrechlich mit hohen Bußgeldern wiederbelebt und ausgenüchtert.

Waren es neulich erst die „On-air- Verhaltensreisen“ bei Urlaubsstrips, sind es heute auch noch „On-street- Regularien“ zum Umgang mit Flüssigkeiten, an deren Tropf wir, wieder mal ungefragt, gehängt werden. Der Terror mit bislang nicht zertifizierten, dennoch gesetzlich definierten Prophylaxenmaßnahmen (andere sagen auch Politik dazu), welche auch nicht (allen) helfen, geht weiter.

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